Organisation

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1.Das Obergericht für Geistiges Eigentum besteht aus einer Prozessabteilung und dem Sekretariat, welches die Aufgabe der Gerichtsverwaltung übernimmt.

2.Das Obergericht für Geistiges Eigentum setzt sich neben dem Präsidenten aus den Richtern, den technischen Mitarbeitern, den Rechtspflegern und den Gerichtsbeamten zusammen. Je nach Bedarf beteiligen sich außerdem verschiedene Fachberater in befristeter Anstellung an der Bearbeitung der Fälle.

(1) Richter

  • Einer Gerichtsverhandlung beim Obergericht für Geistiges Eigentum sitzt ein aus drei Richtern bestehender Senat vor; in Fällen von weitreichender Bedeutung, bei denen umgehend eine zwischen einheitlich abgestimmte Entscheidung vonnöten ist, kann dies auch ein aus fünf Richtern bestehender Senat (Großer Senat) sein.

(2) Technische Mitarbeiter

  • Die technischen Mitarbeiter stellen auf Anweisung der Richter in Patent- und Gebrauchsmustersachen Untersuchungen zu fallrelevanten technischen Details an. Seit April 2005 sind sie außerdem befugt, bei mündlichen Verhandlungen mit Erlaubnis des Gerichts die Prozessparteien zur Klärung des Sachverhalts zu befragen (Zivilprozessordnung § 92-8).

(3) Rechtspfleger

  • Die Rechtspfleger sind bei der Verhandlung zugegen, machen Aufzeichnungen, verwalten die einzelnen Verfahrensschritte, dokumentieren die Verhandlung und assistieren den Richtern bei der Untersuchung der Gesetzeslage und bei der einschlägigen Rechtsprechung; außerdem erfüllen sie verschiedene andere prozesstechnische Aufgaben.

(4) Gerichtsbeamte

  • Die Gerichtsbeamten sind mit der Gerichtsverwaltung betraut.

(5) Fachberater

  • Die Fachberater tragen mit ihrem Fachwissen dazu bei, Sachverhalte klar herauszuarbeiten und einen reibungslosen Verhandlungsablauf zu gewährleisten; wann solche hinzugezogen werden, entscheiden die Richter (Zivilprozessordnung § 92-2). Die Fachberater werden vom Obersten Gerichtshof für befristete Zeit bestellt; es handelt sich um Professoren, Forscher an öffentlichen Instituten oder andere Personen, die über ein hohes Fachwissen in ihrem jeweiligen technischen Spezialgebiet verfügen.

3.Als besondere Zweigstelle des Oberlandesgerichts Tokio befindet sich das Obergericht für Geistiges Eigentum im 16. Stock des Gerichtskomplexes in Kasumigaseki.

Organisationsdiagramm: Das Obergericht für geistiges Eigentum setzt sich aus dem Sekretariat (1. Allgemeine Abteilung, 2. Allgemeine Abteilung) und der Prozessabteilung (Sonderabteilung/Großer Senat, 1. Senat, 2. Senat, 3. Senat, 4. Senat) zusammen.